Stammesvorsitzender
Der oder die Stammesvorsitzende ist ein Mitglied des Stammesvorstandes.
Der/die Stammesvorsitzende in der DPSG
Der/die Stammesvorsitzende ist je ein Amt von drei Mitgliedern des Stammesvorstands. Allein kann ein Vorsitzender nichts entscheiden. Nur als Team kann der Vorstand wirklich richtig agieren (vorausgesetzt natürlich, dass auch alle drei Vorstände - Vorsitzender, Vorsitzende und Kurat - gewählt wurden). Leider finden sich zunehmend immer seltener geeignete Kandidaten für die jeweiligen Posten.
Es ist üblich, dass einer der Stammesvorstände - also ein Stammesvorsitzender - die Moderation der vom Vorstand verantworteten Versammlungen und Sitzungen leitet. Dies wären z.B. die Leiterrunde, die Stammesleitung oder die Stammesversammlung.
Auch wenn sich das StaVo-Team die Aufgaben und Zuständigkeiten teilt, ist nicht der dafür ausgewählte Stammesvorsitzende (oder Kurat) dafür allein verantwortlich, sondern immer der Stammesvorstand als Ganzes.
Alle Diözesanverbände (manchmal auch in Zusamenarbeit mit der Nachbardiözese) bieten für die Stammesvorsitzenden - neben dem WBK - spezielle StaVo-Schulungen an. Hier werden die Vorsitzenden in ihre Arbeit eingeführt, ihre Aufgaben besprochen und detailliert die Ordnung und Satzung besprochen. Außerdem wird der Blick für Probleme geschult und häufig eine kleine Einführung in Moderationstechniken gegeben. Seit einiger Zeit existiert auch ein Vorstands-WBK um Vorsitzenden die WBK Teilnahme zu ermöglichen, die nicht mehr in der Gruppenleitung tätig sind; denn viele gewählte Vorsitzende scheiden aus der Gruppenleitung aus, damit mehr Zeit für die Vorstandsarbeit frei wird.
Aufgrund der Gleichberechtigung innerhalb des StaVo-Teams bitte den Artikel Stammesvorstand lesen.