Kassenwart

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Kassenwart im BdP

Der Kassenwart in einem Stamm im BdP gehört zur Stammesführung und hat sich um die ordnungsgemäße Führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem Stammesrat Rechenschaft schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.

Er verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto. Der Kassenwart kann die Gruppenkassen auf Anfrage durchsehen und wenn nötig den Kassenwart der Meute oder Sippe zur Rechenschaft ziehen.

Der Kassenwart wird durch die Stammesversammlung mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschluss der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.

Auf Landeseben wird der Kassenwart/Schatzmeister von der Landesdeligiertenversammlung gewählt, auf Bundesebene von der Bundesdelegiertenversammlung.

Kassier in der DPSG

Der Kassier in der DPSG ist Teil des Stammesvorstands. Eigentlich ist es Aufgabe der Vorstände die Kasse zu führen, doch kann sich der Vorstand einen Mitarbeiter suchen, der diese Aufgabe übernimmt. Der Kassier wird dann vom Vorstand berufen. Er ist dann - im Namen des Vorstands - der Stammesversammlung Rechenschaft schuldig. Die Amtsdauer ist nicht festgelegt und vom berufenden Vorstand abhängig.

Die Stammesversammlung wählt (meist zwei) Kassenprüfer, die im Laufe eines Jahres - mindestens jedoch vor der Stammesversammlung - die Kasse auf Richtigkeit prüfen und den Vorstand gegebenenfalls auf Ungereimtheiten hinweisen bzw. Umsätze hinterfragen.

Auf Bezirksebene verhält es sich ähnlich.

Auf Diözesanebene und Bundesebene gibt es keinen Kassier mehr, da es hier überall einen gesonderten Rechtsträger (einen e.V.) gibt, der meistens einen (hauptberuflichen) Geschäftsführer unterhält, der das Eigentum verwaltet (z.B. Beleghäuser), Angestellten vorsteht (z.B. Hausmeister) und den Geldfluss handhabt (Kontoführung).