Feldmeister

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Feldmeister ist die traditionelle Bezeichnung für den Leiter eines Pfadfindertrupps, die bis in die 60er Jahre in nahezu allen Bünden in Gebrauch war. Um das Jahr 1968 herum wurde dieser Begriff dann in vielen Bünden abgeschafft und durch einen neuen ersetzt, in einigen Bünden ist er weiterhin in Gebrauch. In diesem Artikel werden im Folgenden zunächst Bünde vorgestellt, in denen der Begriff noch in Gebrauch ist, darunter dann diejenigen Bünde, in denen er früher gebraucht wurde.

Bünde in denen der Titel heute noch in Gebrauch ist

in der KPE

In der KPE wird der Begriff Feldmeister auch heute noch für den Leiter eines Trupps gebraucht. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen die Koordination zwischen den einzelnen Sippen eines Trupps und die Organisation von Fahrten und Lagern. Er leitet den Trupprat und den Ehrenrat.

Der Feldmeister respektiert dabei jedoch die Autonomie einer Sippe und beschäftigt sich nicht mit der sippeninternen Organisation, auch leitet er nicht die Gruppenstunden der einzelnen Sippen. In seiner Arbeit kann der Feldmeister durch einen oder mehrere Hilfsfeldmeister unterstützt werden.

Der Feldmeister in der KPE hat eine zweiteilige Ausbildung genossen, die im Wesentlichen aus zwei Leitungskursen und dazwischenliegender praktischer Arbeit besteht. Er wird von der Bundesführung offiziell ernannt. Nur ernannte Feldmeister dürfen ein Lager leiten.

Der Titel Feldmeister wird auch auf höheren Ebenen verwandt, so gibt es Landesfeldmeister und einen Bundesfeldmeister.

Der äquivalente Titel im Mädchenbund lautet Truppmeisterin.

Bünde in denen der Titel Feldmeister früher gebraucht wurde

im BDP

Im BDP gab es von seiner Gründung 1948-bis in die 60er Jahre(unter der Bundesführung von Jochen Senft abgeschafft.)

Führer von Trupps,Stämmen oder anderen Gliederungen konnten, wenn sie unter 21 Jahre alt waren, nach dem Besuch eines Ausbildungslehrganges vom Feldmeistertag zum Jungfeldmeister gewählt werden. Bewährte Meutenführer konnten nach dem Besuch eines Wölflingsführerlehrgangs vom Feldmeistertag zum Wolfsmeister gewählt und vom Landesfeldmeister ernannt werden. Der Wolfsmeister hatte den gleichen Führerstand wie der Jungfeldmeister.

Über 21 Jahre alte Führer konnten vom Feldmeistertag zum Feldmeisteranwärter gewählt werden. Sie mussten ein "B-Lager" des Bundes mitmachen und eine schriftliche Arbeit einreichen, die vom Bundesfeldmeister bewertet wurde. Danach konnten sie vom Bundesfeldmeister zum Feldmeister ernannt werden.

Feldmeister die mehrere Jahre lang nicht mehr führten wurden automatisch Altfeldmeister und hatten auf Feldmeistertagen kein Stimmrecht mehr.

Der Feldmeistertag war die Versammlung aller Feldmeister einer Landmark.

Die Ernennungen zu den Führerständen (Jungfeldmeister, Wolfsmeister,Feldmeisteranwärter,Feldmeister) erfolgte verhältnismäßig unabhängig von einzelnen Ämtern. Es war möglich das ein Jungfeldmeister z.B. Gauführer war.


Die Feldmeister bildeten den Bund Deutscher Pfadfinder e.V. Feldmeister zahlten einen höheren Beitrag als andere Mitglieder.

in der DPSG

Beim ihrem 31. Bundesthing im Jahr 1969 beschloss die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) eine neue Satzung in der auch die seit ihrer Gründung 1929 verwendeten Bezeichnungen geändert wurden: Bundesversammlung statt Bundesthing, Vorsitzender statt Stammesfeldmeister, Leiter statt Führer/Feldmeister und Akela, Assistent statt Hilfsfeldmeister. Mit den neuen Bezeichnungen stellte sich die DPSG dem innerverbandlichen Ringen um eine zeitgemäße Erscheinung des Verbandes bei einknickenden Mitgliederzahlen. Neben den Änderungen dieser Begriffe wurde auch eine pädagogische Diskussion angestoßen, die in der Neufassung der Ordnung des Verbandes mündete.