Diskussion:Kassenwart

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In der DPSG

Also, mir scheint der Teil über die DPSG nicht ganz korrekt zu sein:

  • Ein Mitglied des Vorstands übernimmt die laufenden Geschäfte (Satzung, Ziffer 33). Davon, dass die Aufgabe delegiert werden kann und derjenige, an den sie delegiert wurde, voll verantwortlich ist, ist in der Satzung nichts zu finden. Insofern finde ich die Aussage im ersten Absatz etwas gewagt (auch wenn es de facto häufig so gehandhabt wird).
  • Die Aussage, dass es auf Diözesanebene keinen Kassenwart mehr gibt, da es überall einen e.V. gibt, der die Kassenführung übernimmt, ist so auch nicht korrekt. In unserem DV (Fulda) gibt es zwar einen e.V., der u.a. das Pfadfinderhaus in Röderhaid verwaltet, aber nicht die gesamte Kassenführung übernimmt; dies wird von einem Finanzreferenten, der Mitglied der Diözesanleitung ist, erledigt (und dementsprechend werden auch Kassenprüfer gewählt). Sachen wie Fahrtkostenerstattung, Abrechnung von Wochenenden (DV, StuKo, etc.), Materialkosten, laufen NICHT über den e.V.. --Benedikt 19:18, 26. Jan 2007 (CET)

Lieber Benedikt, Du hast recht - viele Praktiken stehen nicht in der Satzung. Andererseits gibt es Stämme (und andere Ebenen), die die Satzung Buchstabe für Buchstabe auslegen. Ich ändere den Artikel so, damit es auf die DPSG besser passt. Dennoch auch hier gilt (trotz Satzung): frage vier DPSGler und du bekommst fünft Meinungen.--CD 07:38, 27. Jan 2007 (CET)