Bundesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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* der/die Bundesgeschäftsführer/in;
 
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* die hauptberuflichen [[Referent | Referenten]] und Referentinnen der Bundesleitung;
 
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* die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
 
* die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
 
* und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.
 
* und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.
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* der Vertreter des RdP
  
 
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==

Version vom 2. Mai 2006, 17:15 Uhr

Die Bundesversammlung findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Eine ausserordentliche Bundesversammlung kann vom Bundesvorstand, von der Bundesleitung oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung eingefordert werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt auf der Bundesversammlung sind:

Beratende Stimmen

Beratende Stimme auf der Bundesversammlung haben:

  • die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Bundesleitung;
  • der/die Auslandsbeauftragte;
  • die Delegierten der Fachreferate
  • der/die Bundesgeschäftsführer/in;
  • die hauptberuflichen Referenten und Referentinnen der Bundesleitung;
  • die Redakteure und Redakteurinnen der Verbandszeitschriften;
  • die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • zwei Mitglieder des Vorstands der »Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg«;
  • der/die Vorsitzende des »Freunde- und Förderer der DPSG e.V. – Bundesverband«;
  • die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
  • und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.
  • der Vertreter des RdP

Aufgaben

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
  • die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
  • die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
  • die Entscheidung über Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
  • die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.