Pfadfindergesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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# Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Wort und Tat.
 
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== Das Pfadfindergesetz des CPD ==
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== Das Pfadfindergesetz der CPD ==
 
Die [[CPD]] hat ihr Pfadfindergesetz wie folgt ausformuliert:
 
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Version vom 26. März 2006, 23:59 Uhr

Gesetz und Versprechen sind grundlegende Methoden pfadfinderischer Pädagogik. Vom Weltpfadfinderverband (WOSM) werden sie zur Anerkennung der Mitgliedschaft als Voraussetzung verlangt. Das Pfadfindergesetz orientiert sich in der Regel an der englischsprachigen Vorgabe von Lord Robert Baden Powell. Durch verschiedene Übersetzungen und der unterschiedlichen Geschichte der Pfadfinderbünde in Deutschland, liegen viele Variationen des Gesetzes vor. Prinzipiell lauteten die unterschiedlichen Gesetze aber ähnlich wie das hier ausgeführt:

  1. Auf die Ehre eines Pfadfinders ist Verlass.
  2. Der Pfadfinder ist treu.
  3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.
  4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.
  5. Pfadfinder ist höflich und ritterlich.
  6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.
  7. Der Pfadfinder ist gehorsam.
  8. Der Pfadfinder lacht und pfeift in allen Lebenslagen.
  9. Der Pfadfinder ist fleißig und sparsam.
  10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken, Wort und Tat.

Das Pfadfindergesetz der CPD

Die CPD hat ihr Pfadfindergesetz wie folgt ausformuliert:

  • Der Christliche Pfadfinder richtet sein Leben aus nach seinem Herrn Jesus Christus.
  1. Der Pfadfinder ist treu und achtet den anderen.
  2. Der Pfadfinder spricht die Wahrheit.
  3. Der Pfadfinder hilft, wo er kann.
  4. Der Pfadfinder ist ein guter Kamerad.
  5. Der Pfadfinder ist ritterlich und höflich.
  6. Der Pfadfinder schützt die Natur.
  7. Der Pfadfinder ordnet sich ein.
  8. Der Pfadfinder ist tapfer, fröhlich und unverzagt.
  9. Der Pfadfinder ist genügsam.
  10. Der Pfadfinder geht mit sich und mit dem, was ihm anvertraut ist, verantwortlich um.

Pfadfindergesetz in der DPSG

Von der DPSG-Bundesversammlung ist 2005 folgendes Pfadfindergesetz, als Teil der neuformulierten Bundesordnung, beschlossen worden:

Als Pfadfinderin / Als Pfadfinder ...

  • begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinder und Pfadfinderinnen als Geschwister.
  • gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.
  • bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.
  • mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.
  • entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.
  • sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.
  • lebe ich einfach und umweltbewusst.
  • stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.

Pfadfindergesetz bei den PPÖ

Folgender Wortlaut gilt als Pfadfindergesetz der PPÖ:

Die Pfadfinderin / Der Pfadfinder...

  • sucht den Weg zu Gott. (Schwerpunkt: Leben aus dem Glauben)
  • ist treu und hilft, wo sie / er kann. (Schwerpunkt: Verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft)
  • achtet alle Menschen und sucht sie zu verstehen. (Schwerpunkt: Weltweite Verbundenheit)
  • überlegt, entscheidet sich und handelt danach. (Schwerpunkt: Kritisches Auseinandersetzen mit sich selbst und der Umwelt)
  • lebt einfach und schützt die Natur. (Schwerpunkt: Einfaches und naturverbundenes Leben)
  • ist fröhlich und unverzagt. (Schwerpunkt: Bereitschaft zum Abenteuer des Lebens)
  • nützt seine / ihre Fähigkeiten. (Schwerpunkt: Schöpferisches Tun)
  • führt ein gesundes Leben. (Schwerpunkt: Körperliche Leistungsfähigkeit)