Kassenwart: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. November 2005, 23:58 Uhr
Kassenwart im BdP
Der Kassenwart in einem Stamm im BdP gehört zur Stammesführung und hat sich um die ordnungsgemäße Führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem Stammesrat Rechenschaft schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.
Er verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto. Der Kassenwart kann die Gruppenkassen auf Anfrage durchsehen und wenn nötig den Kassenwart der Meute oder Sippe zur Rechenschaft ziehen.
Der Kassenwart wird durch die Stammesversammlung mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschluss der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.
Auf Landeseben wird der Kassenwart/Schatzmeister von der Landesdeligiertenversammlung gewählt, auf Bundesebene von der Bundesdelegiertenversammlung.