Kassenwart: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kassenwart in einem Stamm im BdP gehört zur Stammesführung und hat sich um die ordnungsgemäße führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem Stammesrat rechenschaft Schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.
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Der Kassenwart in einem [[Stamm]] im [[BdP]] gehört zur [[Stammesführung]] und hat sich um die ordnungsgemäße führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem [[Stammesrat]] rechenschaft Schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.
  
Er Verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto.
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Er Verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto. Der Kassenwart kann die Gruppenkassen auf Anfrage durchsehen und wenn nötig den Kassenwart der [[Meute]] oder [[Sippe]] zur rechenschaft ziehen.
  
Der Kassenwart wird durch die Stammesversammlung mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschlusses von der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.
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Der Kassenwart wird durch die [[Stammesversammlung]] mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschluss von der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.
  
* Auf Landeseben wird der Kassenwart/Schatzmeister von der Landesdeligiertenversammlung gewählt.
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* Auf Landeseben wird der Kassenwart/Schatzmeister von der [[Landesdeligiertenversammlung]] gewählt.
* Auf Bundeseben von der Bundesdelegiertenversammlung.
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* Auf Bundeseben von der [[Bundesdelegiertenversammlung]].

Version vom 22. Oktober 2005, 18:11 Uhr

Kassenwart im BdP

Der Kassenwart in einem Stamm im BdP gehört zur Stammesführung und hat sich um die ordnungsgemäße führung des Kassenbuches zu kümmern. Er ist dem Stammesrat rechenschaft Schuldig und muss auf Anfrage das Kassenbuch offenlegen.

Er Verwaltet die Finanzen des Stammes und führt das Konto. Der Kassenwart kann die Gruppenkassen auf Anfrage durchsehen und wenn nötig den Kassenwart der Meute oder Sippe zur rechenschaft ziehen.

Der Kassenwart wird durch die Stammesversammlung mehrheitlich gewählt und die Amtsperiode kann nach Beschluss von der Stammesversammlung verlängert bzw. verkürzt werden.