Stammesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Stammes, die den Bundesbeitrag bereits gezahlt haben, es müssen mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sein. | ||
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Version vom 22. Oktober 2005, 18:24 Uhr
Die Stammesversammlung ist das höchste beschlußfassende Gremium auf Stammesebene in der DPSG und BdP. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.
Aufgaben
Die Stammesversammlung wählt die Mitglieder des Stammesvorstands. Weiterhin werden auf ihr üblicherweise Berichte über die Arbeit in den einzelnen Stufen, der Stammesleitung oder des Vorstandes sowie des Rechtsträgers vorgestellt. Es werden Beschlüsse über Vorhaben, Aktionen und grundsätzliche Fragen des Stammeslebens gefaßt.
Mitglieder
in der DPSG Stimmberechtigt nehmen an der Stammesversammlung die Stammesleitung, je zwei Delegierte aus den unterschiedlichen Altersstufen und ein Elternvertreter teil. Durch die Delegierten aus den Stufen wird der Kindermitbestimmung Rechnung getragen. Üblicherweise sind die übrigen Stammesmitglieder und z.T. auch die Eltern zur Stammesversammlung eingeladen.
im BdP Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Stammes, die den Bundesbeitrag bereits gezahlt haben, es müssen mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sein.
Mehr unter Stammesvollversammlung
Gestaltung
Um eine für die Kinder und Jugendlichen attraktive Gestaltung zu erreichen, wird mitunter ein Motto für die Stammesversammlung gewählt (Piraten, Geheimagententreffen, Kreuzfahrt....) das einen phantasievollen Rahmen bildet und in welches die formalen Elemente der Versammlung integriert werden. Zum Teil wird solch eine Gestaltung jedoch auch bewußt abgelehnt, da befürchtet wird, daß sie der Bedeutung der Stammesversammlung als Gremium nicht gerecht werde.
Erprobt wird die Durchführung der Stammesversammlung als Stammesvollversammlung.