Stamm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Stamm im BdP ==
 
== Stamm im BdP ==
Im [[BdP]] wird ein Stamm durch einen Mehrheitsbeschluss auf der [[Landesdeligiertenversammlung]] anerkannt, wenn er mind. zwei stabile Stufen (z.B. Wölflings- und Pfadfinderstufe) vorweisen kann und mind. 21 Mitglieder hat. Desweiteren muss er ein festes Stammesheim besitzen.
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Im [[BdP]] wird ein Stamm durch einen Mehrheitsbeschluss auf der [[Landesdelegiertenversammlung]] anerkannt, wenn er mind. zwei stabile Stufen (z.B. Wölflings- und Pfadfinderstufe) vorweisen kann und mind. 21 Mitglieder hat. Desweiteren muss er ein festes Stammesheim besitzen.
  
Die vorstufe vom Stamm nennt man [[Aufbaugruppe]], in der Aufbaugruppenzeit bekommt die Gruppe besondere Zuwendungen vom Bund und vom [[LV]], damit aus der Aufbaugruppe schnell ein Stamm werden kann, hierzu muss sie allerdings schon ein festes [[Stammesheim]] haben. Auch die Anerkennung der Aufbaugruppe bedarf der mehrheitlichen zustimmung der LDV.
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Die Vorstufe vom Stamm nennt man [[Aufbaugruppe]], in der Aufbaugruppenzeit bekommt die Gruppe besondere Zuwendungen vom Bund und vom [[LV]], damit aus der Aufbaugruppe schnell ein Stamm werden kann, hierzu muss sie allerdings schon ein festes [[Stammesheim]] haben. Auch die Anerkennung der Aufbaugruppe bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der LDV.
  
 
Die Organe eines BdP-Stammes sind:
 
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* Der [[Stammesrat]]
 
* Der [[Stammesrat]]
 
* Die [[Stammesversammlung]]
 
* Die [[Stammesversammlung]]

Version vom 23. Oktober 2005, 19:10 Uhr

Bei einem Stamm handelt es sich um eine Pfadfinderortsgruppe, die einen altersstufenübergreifenden Zusammenschluß mehrerer Kleingruppen (Sippen, Trupps, Runden) bildet.


Stamm in der DPSG

In der DPSG umfasst ein Stamm alle Gruppen aller Altersstufen einer politischen Gemeinde, oder einer Pfarrgemeinde. Auch an Internaten können eigene Stämme errichtet werden. Ein Stamm muss mindestens eine Kinderstufe (Wölflinge, Jungpfadfinder) und eine Jugendstufe (Pfadfinder, Rover) haben.

Die Vorstufe eines Stammes in der DPSG ist die Siedlung. Die Siedlung erfüllt dabei noch nicht die Vorgaben, die an einen Stamm gestellt werden, strebt aber das "Stamm sein" an. In der Regel ist die Siedlung mit einem benachbarten Stamm verbunden, der ideell und materiell die Aufbauarbeit der Siedlung begleitet.

Die Organe eines DPSG-Stammes sind:


unvollständige(!) Auflistung der Stämme in der DPSG

Stamm in der CPD

In der CPD wird ein Stamm durch den Landesmarkführer als Stamm anerkannt, wenn mindestens zwei Sippen und alle Stände (Jungpfadfinder, Knappen, Pfadfinder, Späher und Kreuzpfadfinder) vorhanden sind.

Die Vorstufe eines Stammes gliedert sich in der CPD je nach Größe und Alter der Struktur in "Neuanfang" und "Siedlung".

Die Organe eines CPD-Stammes sind:

Stamm im BdP

Im BdP wird ein Stamm durch einen Mehrheitsbeschluss auf der Landesdelegiertenversammlung anerkannt, wenn er mind. zwei stabile Stufen (z.B. Wölflings- und Pfadfinderstufe) vorweisen kann und mind. 21 Mitglieder hat. Desweiteren muss er ein festes Stammesheim besitzen.

Die Vorstufe vom Stamm nennt man Aufbaugruppe, in der Aufbaugruppenzeit bekommt die Gruppe besondere Zuwendungen vom Bund und vom LV, damit aus der Aufbaugruppe schnell ein Stamm werden kann, hierzu muss sie allerdings schon ein festes Stammesheim haben. Auch die Anerkennung der Aufbaugruppe bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der LDV.

Die Organe eines BdP-Stammes sind: