Horst: Unterschied zwischen den Versionen
Floh (Diskussion | Beiträge) (→im BdP) |
Dos (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==im BdP== | ==im BdP== | ||
− | Ein Horst ist der Zusammenschluss mehrerer [[Stämme]] in einer Region, die gemeinsam vor Stadtrat oder auch der [[ | + | Ein Horst ist der Zusammenschluss mehrerer [[Stämme]] in einer Region, die gemeinsam vor Stadtrat oder auch der [[Landesdelegiertenversammlung]] auftreten möchten. Meist werden Horste gegründet damit die etablierten, starken Stämme, den kleinen Stämmen unter die Arme greifen können. |
− | Der Horst erlaubt es, Material und Geldmittel unter den Mitgliedsstämmen zu tauschen und gemeinsam zu verwalten, so kann zum Beispiel eine Jurte statt dem Stamm zu gehören, dem Horst gehören, so hat jeder Mitgliedsstamm die | + | Der Horst erlaubt es, Material und Geldmittel unter den Mitgliedsstämmen zu tauschen und gemeinsam zu verwalten, so kann zum Beispiel eine Jurte statt dem Stamm zu gehören, dem Horst gehören, so hat jeder Mitgliedsstamm die Zugriffsmöglichkeit ohne vorherige Absprache. Desweiteren gibt es bei einer Auflösung eines Mitgliedsstammes die Möglichkeit, das dass Stammeseigene Material auf die anderen Mitgliedsstämme aufgeteilt wird, anstatt es in den LV-Besitz zu übergeben. Der Nachteil ist, das die Horstführung einen Horstbeitrag erheben kann, den alle Mitgliedsstämme umsetzten müssen. |
[[Kategorie:BdP]] | [[Kategorie:BdP]] |
Version vom 23. Oktober 2005, 19:03 Uhr
im BdP
Ein Horst ist der Zusammenschluss mehrerer Stämme in einer Region, die gemeinsam vor Stadtrat oder auch der Landesdelegiertenversammlung auftreten möchten. Meist werden Horste gegründet damit die etablierten, starken Stämme, den kleinen Stämmen unter die Arme greifen können.
Der Horst erlaubt es, Material und Geldmittel unter den Mitgliedsstämmen zu tauschen und gemeinsam zu verwalten, so kann zum Beispiel eine Jurte statt dem Stamm zu gehören, dem Horst gehören, so hat jeder Mitgliedsstamm die Zugriffsmöglichkeit ohne vorherige Absprache. Desweiteren gibt es bei einer Auflösung eines Mitgliedsstammes die Möglichkeit, das dass Stammeseigene Material auf die anderen Mitgliedsstämme aufgeteilt wird, anstatt es in den LV-Besitz zu übergeben. Der Nachteil ist, das die Horstführung einen Horstbeitrag erheben kann, den alle Mitgliedsstämme umsetzten müssen.