Elternbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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==Der Elternbeirat in der [[DPSG]]== | ==Der Elternbeirat in der [[DPSG]]== |
Version vom 15. November 2007, 11:56 Uhr
Der Elternbeirat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, bestehend aus Eltern deren Kinder Mitglieder im Stamm sind. Die allgemeinen Aufgaben bestehen aus Unterstützung des Stammes und Rückbindung von Entscheidungen. Der Elternbeirat ist eine konstitutionelle Form von Elternarbeit. Obwohl sie in der Satzung festgelegt ist, wird sie in manchen Stämmen nicht praktiziert.
Der Elternbeirat in der DPSG
Die Satzung regelt die Bestimmungen des Elternbeirats innerhalb der DPSG.
In Nr. 35 der Satzung werden mindestens jährlich stattfindende Elternversammlungen der Wölflings-, Jungpfadfinder- und Pfadfinderstufe vorgeschrieben. Diese werden von den jeweiligen Leitungsteams - mit Einbeziehung der Stammesvorstände - eingeladen und geleitet.
Nr. 36 schreibt vor, dass diese Elternversammlungen je zwei Elternsprecher wählen. Diese insgesamt sechs Elternsprecher - gewählt für zwei Jahre - bilden dann den Elternbeirat. Ein Mitglied aus dem Stammesvorstand ist mit beratender Stimme Mitglied im Elternbeirat.
Nr. 37 regelt die Aufgaben des Beirats. Er berät die Leitungsteams und den Vorstand in erzieherischen Fragen, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, gegenüber der Pfarrei und bei der Planung und Durchführung von Aktionen. Zudem wählt der Elternbeirat einen 1. und 2. Vorsitzenden, die auch Stimmrecht wahrnehmen. Und zwar der 1. Vorsitzende bei der Stammesleitung und der 2. Vorsitzende in der Stammesversammlung (siehe Nr. 25 Stammesleitung und Nr. 20 Stammesversammlung).
Erfahrungen mit der Arbeit von Elternbeiräten
Problem der Mandatszeit
Viele erfolgreiche Stämme haben auch eine funktionierende Elternarbeit und auch einen Elternbeirat. Dennoch tauchen Schwierigkeiten auf, z.B. wenn es um die Mandatszeit geht. Denn ein Elternsprecher wird ja aus einer Stufe gewählt, während sein Kind darin Mitglied ist. Was ist aber, wenn das Kind in der Zwischenzeit die Stufe wechselt? Bleibt der Elternsprecher als Vertreter "seiner" Stufe oder wechselt er mit seinem Kind in die nächste Stufe?
Dies führt oft zu Verwirrung bei den Eltern. Denn kann ein Vater eine Stufe vertreten, von der er über sein Kind nichts mehr mitbekommt? Auch Leiter "vergessen" oft diesen Vater zu informieren, wenn sein Kind nicht mehr dabei ist. Und warum hat - bei einem Elternsprecherwechsel in die nächste Stufe - dann eine Stufe plötzlich drei und eine Stufe nur noch einen Vertreter?
Lockere Auslegung der Satzung
Diese Komplikationen führen häufig dazu, dass die Arbeit des Elternbeirats nicht immer Satzungsgemäß geführt wird. Oft wird der Elternbeirat jährlich gewählt, damit aktuelle Eltern die jeweilige Stufe vertreten können.
Eltern von Rovern
Langjährige Elternvertreter fühlen sich ausgeschlossen, wenn ihr Kind in die Roverstufe kommt, weil es dort keinen Elternsprecher mehr gibt und wünschen sich dennoch ein Mitsprache-, mindestens jedoch ein Informationsrecht. Deswegen haben manche Stämme auch eine informelle Elternversammlung für die Roverstufe. Manchmal sogar eine informelles Mitglied dieser Eltern im Elternbeirat.