Diözesanversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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* ein Vertreter des [[Bundesvorstand|Bundesvorstandes]]
 
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2007, 11:34 Uhr

Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Diözese in der DPSG. Die Diözesanversammlung wählt den Diözesanvorstand und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.

Mitglieder der Versammlung

Stimmberechtige

  • der Diözesanvorstand
  • die Diözesanreferenten und Diözesankuraten der Stufen
  • die Mitglieder der Bezirksvorstände
  • jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Alterstufen

Beratende Stimme

  • die Fachreferenten der Diözesanleitung
  • zwei Vertreter des Rechtsträgers
  • ein Vertreter des Bundesvorstandes
  • der Vorsitzende des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
  • der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referenten der Diözesanleitung

Aufgaben

  • die Wahl des Diözesanvorstandes
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
  • die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
  • die Jahresplanung
  • die Festlegung der Grenzen der Bezirke
  • Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind