Bundeskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bundeskonferenz der [[DPSG]]==
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==Bundes- und Fachkonferenzen der [[DPSG]]==
Ein Mal jährlich tritt die Bundesversammlung zusammen. Meist über das verlängertes Wochenende von Christi Himmelfahrt. Somit dauert die Versammlung von Mittwoch Abend bis Sonntag.  
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In der DPSG gibt es für jede [[Altersstufe]] Bundeskonferenzen bzw. für die in Satzung und Ordnung beschriebenen Schwerpunkte einzelne Fachkonferenzen. Der Begriff der ''Bundeskonferenz'' darf nicht mit dem der [[Bundesversammlung]] vertauscht werden, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Gremien handelt!
  
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
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Es sind folgende Konferenzen eingerichtet:
:- der Bundesvorstand (Bundesvorsitzender, Bundesvorsitzende, Bundeskurat)
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* Bundeskonferenz der [[Wölfling|Wölflingsstufe]]
:- die Diözesanvorstände (Diözesanvorsitzender, Diözesanvorsitzende, Diözesankurat)
+
* Bundeskonferenz der [[Jungpfadfinder|Jungpfadfinderstufe]]
:- die Bundesstufenleitungen (Bundesstufenreferent, Bundesstufenkurat)
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* Bundeskonferenz der [[Pfadfinder|Pfadfinderstufe]]
:- je vier Delegierte der Bundesstufenkonferenzen
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* Bundeskonferenz der [[Rover|Roverstufe]]
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* Fachkonferenz für Behindertenarbeit
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* Fachkonferenz für Entwicklungsfragen
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* Fachkonferenz für Interkulturelles Lernen
  
Beratende Stimme nehmen wahr:
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===Bundeskonferenzen===
:– die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Bundesleitung
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Zu den Bundeskonferenzen gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
:– der Auslandsbeauftragte
+
 
:– der Bundesgeschäftsführer
+
* ein Mitglied des Bundesvorstandes
:– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
+
* der/die Bundesreferent/in und der /die [Bundeskurat|Kurat]/in der jeweiligen Altersstufe
:– die hauptberuflichen Referenten der Bundesleitung
+
* die Diözesanreferenten/innen und Diözesankuraten/-innen der jeweiligen Altersstufen
:die Redakteure der Verbandszeitschriften
+
* bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe
:– die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.
+
 
:– zwei Mitglieder des Vorstands der [[Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg]]
+
Der Bundesvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Die Fachreferenten/-innen und der/die zuständige hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil.
:– der Vorsitzende des [[Freunde- und Förderer der DPSG e.V. Bundesverband]]
+
 
:– die Abteilungsleiter im [[Bundesamt Sankt Georg]]
+
Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:
:– und ein Vertreter des Bundesvorstands BDKJ
+
* die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
:– und ein Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände ([[RdP]]) in der Bundesrepublik Deutschland
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* die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderische Erziehung
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* die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe
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* die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter/-innen
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* die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften
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* die Wahl der Delegierten für die [[Bundesversammlung]], sie gilt für ein Jahr
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Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der/des Bundesreferenten/-in und der/des Bundeskuraten der jeweiligen Altersstufe.
  
 
[[Kategorie:DPSG]]
 
[[Kategorie:DPSG]]

Version vom 27. Oktober 2007, 12:11 Uhr

Als Bundeskonferenz (auch Bundesversammlung) wird eine Versammlung auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist es nicht abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich in der gesamten Bundesrepublik (also in jedem einzelnen Bundesland bzw. in jeder Diözese) organisiert ist. In jedem Fall ist die Bundeskonferenz, Bundesversammlung oder ein ähnliches Gremium das jeweils höchste beschlußfassende Gremium der einzelnen Verbände.


Bundes- und Fachkonferenzen der DPSG

In der DPSG gibt es für jede Altersstufe Bundeskonferenzen bzw. für die in Satzung und Ordnung beschriebenen Schwerpunkte einzelne Fachkonferenzen. Der Begriff der Bundeskonferenz darf nicht mit dem der Bundesversammlung vertauscht werden, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Gremien handelt!

Es sind folgende Konferenzen eingerichtet:

Bundeskonferenzen

Zu den Bundeskonferenzen gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • ein Mitglied des Bundesvorstandes
  • der/die Bundesreferent/in und der /die [Bundeskurat|Kurat]/in der jeweiligen Altersstufe
  • die Diözesanreferenten/innen und Diözesankuraten/-innen der jeweiligen Altersstufen
  • bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe

Der Bundesvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Die Fachreferenten/-innen und der/die zuständige hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil.

Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:

  • die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
  • die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderische Erziehung
  • die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe
  • die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter/-innen
  • die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften
  • die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung, sie gilt für ein Jahr

Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der/des Bundesreferenten/-in und der/des Bundeskuraten der jeweiligen Altersstufe.