Bundeskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Der Bundesvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Die Fachreferenten/-innen und der/die zuständige hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil. | |
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− | + | * die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen | |
− | + | * die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderische Erziehung | |
+ | * die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe | ||
+ | * die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter/-innen | ||
+ | * die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften | ||
+ | * die Wahl der Delegierten für die [[Bundesversammlung]], sie gilt für ein Jahr | ||
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+ | Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der/des Bundesreferenten/-in und der/des Bundeskuraten der jeweiligen Altersstufe. | ||
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Version vom 27. Oktober 2007, 12:11 Uhr
Als Bundeskonferenz (auch Bundesversammlung) wird eine Versammlung auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Allerdings ist es nicht abhängig, ob der jeweilige Verband auch tatsächlich in der gesamten Bundesrepublik (also in jedem einzelnen Bundesland bzw. in jeder Diözese) organisiert ist. In jedem Fall ist die Bundeskonferenz, Bundesversammlung oder ein ähnliches Gremium das jeweils höchste beschlußfassende Gremium der einzelnen Verbände.
Bundes- und Fachkonferenzen der DPSG
In der DPSG gibt es für jede Altersstufe Bundeskonferenzen bzw. für die in Satzung und Ordnung beschriebenen Schwerpunkte einzelne Fachkonferenzen. Der Begriff der Bundeskonferenz darf nicht mit dem der Bundesversammlung vertauscht werden, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Gremien handelt!
Es sind folgende Konferenzen eingerichtet:
- Bundeskonferenz der Wölflingsstufe
- Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe
- Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe
- Bundeskonferenz der Roverstufe
- Fachkonferenz für Behindertenarbeit
- Fachkonferenz für Entwicklungsfragen
- Fachkonferenz für Interkulturelles Lernen
Bundeskonferenzen
Zu den Bundeskonferenzen gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- ein Mitglied des Bundesvorstandes
- der/die Bundesreferent/in und der /die [Bundeskurat|Kurat]/in der jeweiligen Altersstufe
- die Diözesanreferenten/innen und Diözesankuraten/-innen der jeweiligen Altersstufen
- bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe
Der Bundesvorstand hat das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme. Die Fachreferenten/-innen und der/die zuständige hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung nehmen nach Bedarf mit beratender Stimme an den Bundeskonferenzen teil.
Die Bundeskonferenzen haben folgende Aufgaben:
- die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
- die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderische Erziehung
- die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe
- die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiter/-innen
- die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften
- die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung, sie gilt für ein Jahr
Die Bundeskonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der/des Bundesreferenten/-in und der/des Bundeskuraten der jeweiligen Altersstufe.