VCP Land Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Für alle '''Anfragen''' ist die '''Landesgeschäftsstelle (LGS)''' zuständig! | Für alle '''Anfragen''' ist die '''Landesgeschäftsstelle (LGS)''' zuständig! |
Version vom 11. Juni 2007, 12:28 Uhr
VCP Land Schleswig-Holstein | |
Verband: | VCP |
Mitgliedschaften: | AejSH (sonst s. VCP) |
Gründung: | 1973 |
Anzahl Mitglieder: | rund 1000 |
Anzahl Bezirke: | keine Bezirksebene |
Anzahl Stämme: | 27 |
Landesbüro: | Koppelsberg, Plön |
Kontakt: | VCP Land Schleswig-Holstein Landesgeschäftsstelle c/o John Bandiko Katzhagen 59 25436 Uetersen Tel: 04122 / 907295 (ab 18h) |
Website: | http://www.vcp-sh.de |
Der VCP Land Schleswig-Holstein ist das nördlichste VCP Land im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).
Struktur und Organisation
- Stämme
- Der VCP Land Schleswig-Holstein besteht aus allen VCP-Stämmen, die in Schleswig-Holstein liegen. Ausnahmen davon bilden mehrere VCP-Stämme in unmittelbarer Nähe zu Hamburg, sie gehören zum VCP Land Hamburg.
- (Zu den VCP-Stämmen in Schleswig-Holstein siehe Weblinks)
- Bezirke
- Auf eine Bezirksebene wird im VCP Land Schleswig-Holstein bewusst verzichtet. Die überschaubare Mitgliederzahl macht eine direkte Vertretung der Stämme in allen Landesgremien möglich. Zur inhaltlichen Zusammenarbeit ist eine weitere "Verwaltungsebene" nicht nötig, die Stämme pflegen untereinander Kontakte, die z. B. im Raum Kiel vergleichbar mit einer Bezirksarbeit sind.
- VCP Land Schleswig-Holstein e.V.
- Der "e.V." ist der Rechtsträger und zugleich auch der Förderverein des Landes. Er verwaltet die Finanzen und beschäftigt die/den hauptamtliche/n Bildungsreferent/in. Außerdem ist er zuständig für sämtliche Anschaffungen und kann Spendengelder entgegennehmen.
Landesbüro
Das Landesbüro ist der Arbeitsort der/des Bildungsreferentin/en, es ist untergebracht im Jugendwerk der Nordelbischen Kirche auf dem Koppelsberg in Plön.
Für alle Anfragen ist die Landesgeschäftsstelle (LGS) zuständig!
Gremien und Landesfunktionen
- Landesversammlung (LV)
- Die Landesversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Landesebene. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.
- Landesrat (LR)
- Der Landesrat tagt zwischen den Landesversammlungen - mindestens vier Mal im Jahr. Die Zusammensetzung ist ähnlich wie bei der LV - mit Delegierten aus allen Stämmen und allen Funktionstragenden auf Landesebene. Zwischen den Landesversammlungen ist der LR das beschlussfassende Gremium und hat deshalb in vielen Bereichen z. T. gleiche Aufgaben und Zuständigkeiten wie die LV.
- Landesfunktionen - dazu zählen:
- Landesversammlungsleitung (LVL)
- Landesleitung (LL)
- Landesgeschäftsstelle (LGS)
- Landesbeauftragungen (laut Stellenplan):
- Themenverantwortliche oder Arbeitsgruppen (AG) - haben kein Stimmrecht
- Beauftragte oder Arbeitskreise (AK) - haben Stimmrecht
- hauptamtliche/r Bildungsreferent/in (wird beschäftigt durch den Rechtsträger, hat Stimmrecht)
- Delegierte in externe Gremien oder Organisationen.
Programm und Aktionen
Landespfingstlager
Besonderes Highlight ist das jährlich stattfindende Landespfingstlager (Pfila), welches meist in Schleswig-Holstein oder Dänemark stattfindet. Im Durchschnitt kommen 350-450 Teilnehmende, oft sind auch Gastgruppen dabei. Das Lager wird immer zu einem bestimmten Thema ausgerichtet. Grob unterscheiden lassen sich Pfilas mit Workshop-Charakter von Pfilas mit Rollenspiel-Charakter zu einer durchgehenden Spielidee.