Jugendleiter/in-Card: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die JuLeiCa, de Jugend-Leiter-Card wurde im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden der Länder eingeführt. Als Nachfolger des Jugendgruppenleiterausweises welcher seit 1982 an Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ausgestellt wird soll er die Unterstützung für Gruppenleiter und Verantwortlichen in der Jugendarbeit ausbauen. | + | Die JuLeiCa, de Jugend-Leiter-Card wurde im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden der Länder eingeführt. [[Bild:JuLeiCa.jpg|thumb|200px|Jugend-Leiter-Card]]Als Nachfolger des Jugendgruppenleiterausweises welcher seit 1982 an Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ausgestellt wird soll er die Unterstützung für Gruppenleiter und Verantwortlichen in der Jugendarbeit ausbauen. |
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Version vom 26. Oktober 2006, 08:43 Uhr
Die JuLeiCa, de Jugend-Leiter-Card wurde im Jahr 1998 durch eine Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden der Länder eingeführt.
Als Nachfolger des Jugendgruppenleiterausweises welcher seit 1982 an Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ausgestellt wird soll er die Unterstützung für Gruppenleiter und Verantwortlichen in der Jugendarbeit ausbauen.
Vorraussetzung
Die Voraussetzungen, um eine JuLeiCa zu erhalten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Allen Gemeinsam ist ein absolvierter Erste Hilfe Kurs, wobei auch hier die Art des Kurses Ländersache ist.
in Baden Württemberg sind ein vom BDKJ anerkannter Gruppenleiterlehrgang und ein kleiner Erste Hilfe Kurs (wie auch für den Führerschein benötigt) Voraussetzung für die JuLeiCa
Vergünstigungen
Für Besitzer der JuLeiCa, und deren Gruppen gibt es an vielen Orten Vergünstigungen. Wo es diese gibt können hier in einer Datenbank abgefragt werden, oder man fragt beispielsweise bei der zuständigen BDKJ Stelle nach.