Stammesleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2006, 15:40 Uhr
Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten eines Stammes in der DPSG. Mindestens zweimal im Jahr soll die Stammesleitung laut Satzung tagen.
Mitglieder der Stammesleitung
Stimmberechtige
- der Vorstand
- pro Stufe jeweils ein Sprecher der Leitungsteams
- der/die Vorsitzende des Elternbeirates
Beratende Stimme
- alle anderen Leiter des Stammes
- vom Vorstand berufene Referenten nach Bedarf
Aufgaben der Stammesleitung
- Beratung des Vorstandes
- Suche nach Leitern
- Vorbereitung der Stammesversammlung
- Planung von Aktionen
- Regelung von Angelegenheiten die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes oder der Stammesversammlung fallen