Messer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Mai 2006, 21:55 Uhr
Das für den Pfadfinder wohl wichtigste Messer ist das Fahrtenmesser.
Rechtliche Informationen
Waffenrecht – Was ist mit dem Fahrtenmesser?
Quelle: der Newsletter des VCP vom 11.11.2005, auch zu finden in der Liste unter http://www.vcp.de/index.php?id=114&r=1
Zitat:
Die zum 1. April 2003 eingeführten Änderungen im Waffengesetz betrafen unter anderem so genannte „jugendtypische Waffen“. Damit sind Waffen und Gegenstände gemeint, die auf Jugendliche einen besonderen Reiz ausüben und die vor der Änderung im Gesetz frei erworben und getragen werden konnten. Ein Teil dieser Waffen ist nun verboten bzw. genehmigungspflichtig.
In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Verunsicherungen bei Gruppenleiterinnen und –leitern in Bezug auf die für uns Pfadfinderinnen und Pfadfinder typischen Fahrtenmesser. Sind diese möglicherweise von der Änderung betroffen und nun genehmigungspflichtig bzw. sogar verboten? Hier können wir Entwarnung geben, Fahrtenmesser gehören zu den „Gebrauchsmessern“ mit einseitig geschliffener feststehender Klinge.
Verboten sind allerdings so genannte Faustmesser, Springmesser (Klinge länger als 8,5 cm, beidseitig geschliffen, in der Mitte schmaler als 20% ihrer Länge oder kein durchgehender Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt), Spring- und Fallmesser sowie Butterflymesser.
Da Messer auf unsere Mitglieder immer wieder einen besonderen Reiz ausüben ist es durchaus zu empfehlen immer wieder mal einen Blick auf die Ausrüstungsgegenstände zu werfen. Vielleicht könnte man das Thema auch mal in der Gruppenstunde aufgreifen …
Ein umfangreiches Arbeitsheft zum Thema „Waffenrecht“ ist beim DREI-W-Verlag erschienen.
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