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− | Die Gildenführung besteht aus eine/m Gildenführer/in und seinem Stellvertreter und kann | + | Die Gildenführung besteht aus eine/m Gildenführer/in und seinem Stellvertreter und kann in mehreren Varianten gewählt werden: |
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− | + | Hierbei ist Variante 1 zu bevorzugen, denn der Gildenführer soll auch als Vertrauensperson von den Sipplingen anerkannt werden, was bei einem Stammesratsbeschluss nicht immer garantiert ist. |
Version vom 29. November 2005, 22:59 Uhr
Gildenführung im BdP
Die Gildenführung hat die Aufgabe, mehrere Sippen in einem Stamm in ihrer Arbeit zu unterstützen. Z.B. kann es Gildenfahrten geben, bei denen alle Sippen aus der jeweiligen Gilde gemeinsam auf Fahrt gehen. Der Gildenführer ist aber auch Ansprechpartner für Probleme in der Sippe, wenn die Sippenführung beispielsweise die Kontrolle über die Sippe verliert oder keine Ideen für ein Heimabende hat.
Die Gildenführung besteht aus eine/m Gildenführer/in und seinem Stellvertreter und kann in mehreren Varianten gewählt werden:
- Variante 1:
Sie wird durch eine Gildenversammlung, bei der alle Mitgliedssippen anwesend sind, mehrheitlich gewählt (hier kann sich jedes Stammesmitglied über 18 Jahre zur Wahl stellen)
- Variante 2:
Sie wird durch denn Stammesrat per Mehrheitsbeschluss eingesetzt
Hierbei ist Variante 1 zu bevorzugen, denn der Gildenführer soll auch als Vertrauensperson von den Sipplingen anerkannt werden, was bei einem Stammesratsbeschluss nicht immer garantiert ist.