Bundesversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. November 2005, 23:41 Uhr
Die Bundesversammlung findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Eine ausserordentliche Bundesversammlung kann vom Bundesvorstand, von der Bundesleitung oder von mindestens einem drittel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung einberufen werden. Die Versammlung wird vom Bundesvorstand einberufen und geleitet.
Stimmberechtigte
Stimmberechtigt auf der Bundesversammlung sind:
- der Bundesvorstand
- der/die [Bundesrefent]/in und der/die Bundeskurat/in der Wölflingsstufe
- der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Jungpfadfinderstufe
- der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Pfadfinderstufe
- der/die Bundesrefent/in und der/die Bundeskurat/in der Roverstufe
- die Mitglieder der Diözesanvorstände
- jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen
Beratende Stimmen
Beratende Stimme auf der Bundesversammlung haben:
- die Fachreferenten und Fachreferentinnen der Bundesleitung;
- der/die Auslandsbeauftragte;
- der/die Bundesgeschäftsführer/in;
- die hauptberuflichen Referenten und Referentinnen der Bundesleitung;
- die Redakteure und Redakteurinnen der Verbandszeitschriften;
- die Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- zwei Mitglieder des Vorstands der »Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg«;
- der/die Vorsitzende des »Freunde- und Förderer der DPSG e.V. – Bundesverband«;
- die Abteilungsleiter/innen im Bundesamt Sankt Georg
- und ein/e Vertreter/in des Bundesvorstands BDKJ.
Aufgaben
Die Versammlung hat folgende Aufgaben:
- Beratungen und Entscheidungen zur Ordnung und Satzung des Verbandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bundesleitung und die Entlastung des Bundesvorstandes;
- die Entgegennahme der Berichte von Vorstand und Verwaltungsrat des Bundesamt Sankt Georg e.V.;
- die Entscheidung über Jahresaktion Jahresaktionen des Verbandes und über die Verwendungsbereiche;
- die Beratung und Entscheidung über alle Angelegenheiten des Verbandes, deren Bedeutung einen Beschluss des obersten Beschlussgremiums erfordern.