Stammesführung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Stammesführung wird auf der Stammesversammlung gewählt, die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mind. ein Jahr betragen. | + | Stammesführung wird auf der [[Stammesversammlung]] gewählt, die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mind. ein Jahr betragen. |
Es muss mind. ein Stammesführungsmitglied über 18 jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder Mitglieder im BdP sein. | Es muss mind. ein Stammesführungsmitglied über 18 jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder Mitglieder im BdP sein. |
Version vom 22. Oktober 2005, 18:02 Uhr
Stammesführung im BdP
Die Stammesführung vertritt den Stamm nach innen und außen, sie ist die Visitenkarte des Stammes. Sie setzt die Beschlüsse der Stammesversammlung und des Stammesrates um und hat für die Ordnung im Stamm mit sorge zu tragen.
Die Stammesführung setzt sich aus:
- dem/der Stammesführer/in
- belibig vieler Stellvertreter/innen (aber max. 3)
- und dem/der Kassenwart/wärtin
zusammen
Recht
Stammesführung wird auf der Stammesversammlung gewählt, die Amtsperiode kann per einfacher Mehrheit auf der Stammesversammlung bestimmt werden, muss aber mind. ein Jahr betragen.
Es muss mind. ein Stammesführungsmitglied über 18 jahre alt sein und es müssen alle Mitglieder Mitglieder im BdP sein.