Bezirksvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben.
 
Auf Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben.
  
Vorstandsmitglieder werden von der [[Bezirksversammlung]] der geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt, i.d.R. werden die Posten versetzt besetzt, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht. Die Vorstände ernennen die Referenten des Bezirks und vertreten ihren Bezirk in der [[Diözesanversammlung]].
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Vorstandsmitglieder werden von der [[Bezirksversammlung]] geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt, i.d.R. werden die Posten versetzt besetzt, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht. Die Vorstände ernennen die Referenten des Bezirks und vertreten ihren Bezirk in der [[Diözesanversammlung]].

Version vom 17. Juli 2005, 12:45 Uhr

Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen:

  • die Vorsitzende,
  • der Vorsitzende
  • der Kurat.

Auf Bezirksebene ist die paritätische Besetzung (m/w) vorgeschrieben.

Vorstandsmitglieder werden von der Bezirksversammlung geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt, i.d.R. werden die Posten versetzt besetzt, so dass in jedem Jahr die Wahl eines Postens ansteht. Die Vorstände ernennen die Referenten des Bezirks und vertreten ihren Bezirk in der Diözesanversammlung.