Bundesebene: Unterschied zwischen den Versionen
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Befugnisse und Bezeichnungen der Gremien der Bundesebene variieren von Verein zu Verein teilweise stark, entsprechendes wird normalerweise in den/der Satzung/en entsprechender Vereine geregelt. | Befugnisse und Bezeichnungen der Gremien der Bundesebene variieren von Verein zu Verein teilweise stark, entsprechendes wird normalerweise in den/der Satzung/en entsprechender Vereine geregelt. |
Version vom 18. April 2007, 21:44 Uhr
Allgemein
Als Bundesebene bezeichnet man alle Gremien, Einrichtungen und Ämter, die für den jeweiligen Pfadfindervereines auf Deutschlandebene eingerichtet und organisiert sind. Sie sind so für alle in Deutschland bestehenden Untereinrichtungen (z.B. Diözesanverband, Bezirk, Stamm, ...) zuständig bzw. dafür verantwortlich und arbeiten jenen zu. Ähnlich verhält es sich auch in der Schweiz und Österreich. In Österreich sind im Bundesverband alle 9 Landesverbändeder PPÖ vereinigt.
Befugnisse und Bezeichnungen der Gremien der Bundesebene variieren von Verein zu Verein teilweise stark, entsprechendes wird normalerweise in den/der Satzung/en entsprechender Vereine geregelt.
Mögliche Gremien die sich auf Bundesebene finden können
- Bundesamt
- Bundesleitung
- Bundesvorstand
- Fachreferate
- Fachreferenten
- Geschäftsführung
- Mitgliederverwaltung
- Stufenreferenten
- ...
- ... Welches sich in welchem Verband findet, kann auf den entsprechenden Pfadfindervereines nachgesehen werden, bzw. bei größerem Umfang der Abweichung oder Erweiterung der allgemeinen Form in Bundesebene (Spezialsierungsliste) nachgelesen werden.