Bundesebene: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Januar 2007, 15:34 Uhr
Als Bundesebene bezeichnet man alle Gremien, Einrichtungen und Ämter, die für den jeweiligen Verband auf Deutschlandebene eingerichtet und organisiert sind. Sie sind so für alle in Deutschland bestehenden Untereinrichtungen (z.B. Diözesanverband, Bezirk, Stamm) zuständig bzw. dafür verantwortlich und arbeiten jenen zu.
Umgangssprachlich werden diese Gremien, Einrichtungen und Ämter als Bundesebene bezeichnet oder "als Teil von...". Satzungskonform und korrekt bezöge sich diese Bezeichnung lediglich auf die der Bundesleitung zugehörigen Stellen.
Die Bundesebene mit Geschäftsführung und Vorstand ist souverän vieler Dinge: so ist die Bundesebene - gebunden an Beschlüsse der Bundesversammlung - souverän der Ausbildung, der Öffentlichkeitsarbeit für den Gesamtverband, der Verbreitung und Vermarktung des Namens und von Logos, Rechtsträger, Herausgeber von Publikationen etc. (Anmerkung: dies ist defacto so, auch wenn an der ein oder anderen Stelle nur Einzelnamen auftauchen)
Bundesebene in der DPSG
Auf Bundesebene der DPSG gibt es folgende Einrichtungen
Verantwortliche Gremien
Verwaltungseinrichtungen
- Bundesamt der DPSG in Neuss
- Geschäftsführung
- Mitgliederverwaltung
- Fachreferate
Einrichtungen
- Rüsthaus St. Georg
- Georgsverlag
- Bundeszentrum Westernohe