Diözesanversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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* die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes | * die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes | ||
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* die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer | * die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer | ||
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* die Jahresplanung | * die Jahresplanung | ||
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* die Festlegung der Grenzen der Bezirke | * die Festlegung der Grenzen der Bezirke | ||
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2007, 11:34 Uhr
Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium einer Diözese in der DPSG. Die Diözesanversammlung wählt den Diözesanvorstand und entscheidet über die wesentlichen Belange der Diözese.
Mitglieder der Versammlung
Stimmberechtige
- der Diözesanvorstand
- die Diözesanreferenten und Diözesankuraten der Stufen
- die Mitglieder der Bezirksvorstände
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der Alterstufen
Beratende Stimme
- die Fachreferenten der Diözesanleitung
- zwei Vertreter des Rechtsträgers
- ein Vertreter des Bundesvorstandes
- der Vorsitzende des Freunde- und Förderkreises der DPSG in der Diözese
- der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referenten der Diözesanleitung
Aufgaben
- die Wahl des Diözesanvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
- die Entgegennahme des Vorstandsberichtes und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers oder der Kassenprüfer
- die Jahresplanung
- die Festlegung der Grenzen der Bezirke
- Beschlussfassung die nach der Satzung nicht Aufgabe des Diözesanvorstandes sind