Siedlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen. | Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen. | ||
Die Anerkennung einer Siedlung erfolg drurch den Bezirksvorstand, diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. | Die Anerkennung einer Siedlung erfolg drurch den Bezirksvorstand, diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. | ||
Vorraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden die Betreuung und Begleitung die für den Aufbau des Stammes notwendig sind geregelt. Dazu gehört: | Vorraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden die Betreuung und Begleitung die für den Aufbau des Stammes notwendig sind geregelt. Dazu gehört: | ||
− | * Die Vertretung und Leitung der | + | * Die Vertretung und Leitung der Siedlung |
* Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung | * Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung | ||
* Frage der Elternarbeit | * Frage der Elternarbeit |
Version vom 1. Juni 2005, 10:46 Uhr
Als Siedlung wird eine Gruppe bezeichnet, welche die Absicht hat, einen neuen Stamm zu gründen. Ziel der Siedlung ist es, in absehbarer Zeit die Vorraussetzungen für die Anerkennung als Stamm zu erfüllen.
Die Anerkennung einer Siedlung erfolg drurch den Bezirksvorstand, diese erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. Vorraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinbarung, welche die Siedlung mit einem anderen Stamm getroffen hat. In der Vereinbarung werden die Betreuung und Begleitung die für den Aufbau des Stammes notwendig sind geregelt. Dazu gehört:
- Die Vertretung und Leitung der Siedlung
- Das Verhältnis des begleitenden Stammes zur Siedlung
- Frage der Elternarbeit
- Frage der Ernennung der Stufenleitungen
Falls kein Stamm gefunden werden kann, kann die Vereinbarung auch mit Bezirks- oder Diözesanvorstand getroffen werden.
Nach Ablauf der Frist, muss durch den Bezirks- / Deiözesanvorstand überprüft werden, ob eine Stammesgründung möglich ist. Wenn absehbar keine Stammesgründung möglich ist, wird die Siedlung geschlossen.