Diskussion:Gustav Wyneken: Unterschied zwischen den Versionen

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''"... angeblich zwei Schüler nackt umarmt hatte, was ihm als sexueller Missbrauch ausgelegt wurde ..."''
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Hier stand eine Anmerkung vom angeblichen Nutzer [[JoBrinkmann]], die noch auf Wikipedia zu finden ist. Die äußerst schlecht recherchierte Anmerkung diente offensichtlich nur eine populistischen Selbstbeweihräucherung und wird hiermit berichtigt.  
  
'''Da ich dazu bei Wikipedia schon etwas geschrieben habe, kopier ich meinen dortigen Beitrag einfach mal hier rein, mit der Bitte, obigen Satz zu überdenken!'''
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Es geht um einen Vorfall von 1920, bei dem Wyneken angeblich zwei Schüler nackt umarmt hatte, was ihm als sexueller Missbrauch ausgelegt wurde.
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Hintergrund ist, dass in der Freien Schulgemeinde Wickersdorf ein Student namens Hoffman als Hilfslehrer arbeitete und Äußerungen über Nacktsein sammelte um daraus einen Skandal zu formen. Hinweise dazu sammelte er bezüglich eines 12- und eines 17jährigen Schülers aus Wynekens Kameradschaft. Dies war Wyneken auch bekannt. Hoffman versuchte nun bei den Eltern des Jüngeren Einfluss zu erreichen, was schließlich mit einer Anzeigedrohung eines Angehörigen (verm. Vater des Jungen) endete Wyneken kündigte um Schaden von Wickersdorf fernzuhalten.
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Die folgende Untersuchung mittels Lehrern, Schülern und der Angehörigen stellte sich heraus, dass es zu einer Umarmung beim Gute-Nacht-Wünschen gekommen sein könnte und dass die Schüler generell nackt schliefen.
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Wynekens Anzeige wegen Verleumdung wurde verworfen. Hoffmann erstattete daraufhin selbst Anzeige und der Staatsanwalt nahm das Verfahren auf. Grund war die von Hoffman provozierte Aussage des Jüngeren: ''Wyneken küßte einen Jungen bei verschiedenen Gelegenheiten auf den Mund. Die Initiative ist dabei von Wyneken ausgegangen. Irgendwann hat er den Jungen mit auf sein Zimmer genommen, es abgeschlossen und den Jungen aufgefordert sich auszuziehen. Sie legten sich dann aufs Bett, umarmten sich und hielten sich mit den Beinen umschlungen. Wyneken küßte den Jungen dabei im Gesicht und auf den Mund.''
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Wyneken wurde am 30.08.1921 in zweiter Instanz zu 12 Monaten Freiheitsstrafe wegen Vertoß gegen den damals gültigen §174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) verurteilt und direkt vom Thüringer Justizministerium begnadigt. Er selbst hat die Vorwürfe nie bestritten oder zugegeben, lediglich in der Schrift "Eros", die er zu seiner Verteidigung geschrieben hatte, nimmt er Stellung zum ''pädogogischen Eros''.
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Trotz aller Interventionen der Angehörigen der Schüler, der Schüler und Lehrer der FSG Wickersdorf sowie zahlreicher Freunde und Unterstützer verhinderte die Schulbehörde in Weimar Wynekens Rückkehr bis 1925. Hoffman bekam lebenslanges Hausverbot und der damals gültige §174 StGB wurde wenige Jahre später mit Mitwirkung vom Oberreichsanwalt Prof. Dr. Ludwig Ebermayer, gleichzeitig Vater eines befreundeten Schriftsteller revidiert. Die Begnadigung erfolgte gegen den Willen Wynkens, der wohl als ''Märtyrer'' des Eros gelten wollte.
  
Wyneken und der "pädagogische Eros"
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Die Quellen sind einsichtig: Archiv der Jugendbewegung Burg Ludwigstein, Gesammelte Briefe von Erich Ebermayer und die Schriften von Wyneken, insbesondere "Eros".
 
 
Gerade in diesem Punkt sollte man etwas genauer sein. Der pädagogische Eros spielt im Wirken Wynekens eine maßgebliche Rolle. Das geht soweit, dass behauptet wird, Wyneken sei überhaupt erst durch die Lektüre Blühers auf die Pädagogik gekommen.
 
 
 
Der oben zitierte Abschnitt wird der Angelegeneheit sicher nicht gerecht und läßt die Handlungen des Herrn Wyneken ganz sicher nicht im rechten Lichte stehen. Es klingt vielmehr so, als hätte ein netter alter Lehrer mal einen Schüler in den Arm genommen und die böse Öffentlichkeit sei daraufhin über ihn hergefallen. Darum hier ein paar genauere Informationen dazu, mit der Bitte, den obigen Abschnitt zu überdenken.
 
 
 
Im Prozess wurde Wyneken vom Staatsanwalt vorgeworfen in mehreren selbstständigen Fällen mit einem 17-jährigen und einem 12-jährigen Schüler "unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben."
 
 
 
Wie die oben genannten "Umarmungen" aussahen, läßt sich der Anklageschrift des Staatsanwaltes entnehmen - exemplarischer Fall:
 
 
 
Wyneken küßte einen Jungen bei verschiedenen Gelegenheiten auf den Mund. Die Initiative ist dabei von Wyneken ausgegangen. Irgendwann hat er den Jungen mit auf sein Zimmer genommen, es abgeschlossen und den Jungen aufgefordert sich auszuziehen. Sie legten sich dann aufs Bett, umarmten sich und hielten sich mit den Beinen umschlungen. Wyneken küßte den Jungen dabei im Gesicht und auf den Mund.
 
 
 
Wyneken ist aufgrund dieser Anklage verurteilt worden und hat auch den Berufungsprozess verloren. Er hat die Vorgänge dabei überhaupt nicht grundsätzlich abgestritten, sondern berief sich auf seine Interpretation des pädagogischen Eros. Alles hätte nichts mit körperlicher Liebe oder sogar mit gleichgeschlechtlicher Liebe zu tun und überhaupt, die ganze Angelegenheit würde völlig falsch verstanden.
 
 
 
Aus heutiger Perspektive, würde das Urteil möglicherweise härter ausfallen. Man möge einwenden, dass man für eine treffendere Einschätzung den Geist der Zeit berücksichtigen und sich näher mit dem Thema beschäftigen müsste. Darum möchte ich in diesem Zusammenhang mit einm diesbezügliches Zitat von Fritz Dehnow, einem Zeitgenossen Wynekens abschließen:
 
 
 
"Wyneken scheint allerdings zu unterstellen, daß Schülern eine Wohltat damit erwiesen werden, wenn ein Graukopf mit seinem älterlichen Körper sie belästigt. Er scheint zu meinen, dergleichen habe irgend etwas mit Erziehung zu tun". (Zeitschrift für wissenschaft 8(1921/22)
 
 
 
Sollte an meinen Informationen etwas unrichtig oder falsch von mir interpretiert worden sein, bitte ich höflich um die Berichtigung derselben.
 
 
 
-- [[JoBrinkmann]]
 

Aktuelle Version vom 23. Januar 2011, 23:36 Uhr

Hier stand eine Anmerkung vom angeblichen Nutzer JoBrinkmann, die noch auf Wikipedia zu finden ist. Die äußerst schlecht recherchierte Anmerkung diente offensichtlich nur eine populistischen Selbstbeweihräucherung und wird hiermit berichtigt.

Es geht um einen Vorfall von 1920, bei dem Wyneken angeblich zwei Schüler nackt umarmt hatte, was ihm als sexueller Missbrauch ausgelegt wurde. Hintergrund ist, dass in der Freien Schulgemeinde Wickersdorf ein Student namens Hoffman als Hilfslehrer arbeitete und Äußerungen über Nacktsein sammelte um daraus einen Skandal zu formen. Hinweise dazu sammelte er bezüglich eines 12- und eines 17jährigen Schülers aus Wynekens Kameradschaft. Dies war Wyneken auch bekannt. Hoffman versuchte nun bei den Eltern des Jüngeren Einfluss zu erreichen, was schließlich mit einer Anzeigedrohung eines Angehörigen (verm. Vater des Jungen) endete Wyneken kündigte um Schaden von Wickersdorf fernzuhalten. Die folgende Untersuchung mittels Lehrern, Schülern und der Angehörigen stellte sich heraus, dass es zu einer Umarmung beim Gute-Nacht-Wünschen gekommen sein könnte und dass die Schüler generell nackt schliefen. Wynekens Anzeige wegen Verleumdung wurde verworfen. Hoffmann erstattete daraufhin selbst Anzeige und der Staatsanwalt nahm das Verfahren auf. Grund war die von Hoffman provozierte Aussage des Jüngeren: Wyneken küßte einen Jungen bei verschiedenen Gelegenheiten auf den Mund. Die Initiative ist dabei von Wyneken ausgegangen. Irgendwann hat er den Jungen mit auf sein Zimmer genommen, es abgeschlossen und den Jungen aufgefordert sich auszuziehen. Sie legten sich dann aufs Bett, umarmten sich und hielten sich mit den Beinen umschlungen. Wyneken küßte den Jungen dabei im Gesicht und auf den Mund. Wyneken wurde am 30.08.1921 in zweiter Instanz zu 12 Monaten Freiheitsstrafe wegen Vertoß gegen den damals gültigen §174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) verurteilt und direkt vom Thüringer Justizministerium begnadigt. Er selbst hat die Vorwürfe nie bestritten oder zugegeben, lediglich in der Schrift "Eros", die er zu seiner Verteidigung geschrieben hatte, nimmt er Stellung zum pädogogischen Eros. Trotz aller Interventionen der Angehörigen der Schüler, der Schüler und Lehrer der FSG Wickersdorf sowie zahlreicher Freunde und Unterstützer verhinderte die Schulbehörde in Weimar Wynekens Rückkehr bis 1925. Hoffman bekam lebenslanges Hausverbot und der damals gültige §174 StGB wurde wenige Jahre später mit Mitwirkung vom Oberreichsanwalt Prof. Dr. Ludwig Ebermayer, gleichzeitig Vater eines befreundeten Schriftsteller revidiert. Die Begnadigung erfolgte gegen den Willen Wynkens, der wohl als Märtyrer des Eros gelten wollte.

Die Quellen sind einsichtig: Archiv der Jugendbewegung Burg Ludwigstein, Gesammelte Briefe von Erich Ebermayer und die Schriften von Wyneken, insbesondere "Eros".