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Version vom 28. Dezember 2006, 22:03 Uhr
Horst im BdP
Ein Horst ist der Zusammenschluss mehrerer Stämme in einer Region, die gemeinsam vor Stadtrat oder auch der Landesdelegiertenversammlung auftreten möchten. Meist werden Horste gegründet, damit die etablierten, starken Stämme, den kleinen Stämmen unter die Arme greifen können.
Der Horst erlaubt es, Material und Geldmittel unter den Mitgliedsstämmen zu tauschen und gemeinsam zu verwalten. So kann zum Beispiel eine Jurte statt Eigentum des Stammes zu sein, dem Horst gehören. So hat jeder Mitgliedsstamm die Zugriffsmöglichkeit, ohne vorherige Absprache. Desweiteren gibt es bei einer Auflösung eines Mitgliedsstammes die Möglichkeit, dass das stammeseigene Material auf die anderen Mitgliedsstämme aufgeteilt wird, anstatt es in den LV-Besitz zu übergeben. Der Nachteil ist, dass die Horstführung einen Horstbeitrag erheben kann, den alle Mitgliedsstämme umsetzten müssen.
Horst im BDP
Den Begriff Horst gab es schon im Vorgänderbund des BdP, dem BDP (vor 1971). Auch dort bezeichnete er den Zusammenschluss mehrer Stämme einer Stadt, einer Landschaft oder von Stämme benachbarter Orte. Geführt wurde ein Horst von einem Horstführer der von den Führern der beteiligten Stämme gewählt wurde.