Stammesvollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der [[Stammesversammlung]] wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des [[Stamm|Stammes]], also vom [[Wölfling]] bis zum [[Leiter]] stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll. | In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der [[Stammesversammlung]] wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des [[Stamm|Stammes]], also vom [[Wölfling]] bis zum [[Leiter]] stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2006, 12:51 Uhr
DPSG
In der DPSG handelt es sich bei der Stammesvollversammlung um ein Modellprojekt im Diözesanverband Aachen.
In den drei teilnehmenden Stämmen nimmt die Stammesvollversammlung die Aufgaben der Stammesversammlung wahr. Im Unterschied zu dieser sind jedoch bei der Vollversammlung alle Mitglieder des Stammes, also vom Wölfling bis zum Leiter stimmberechtigt. Nach einer Erprobungsphase wird darüber entschieden werden, ob die generelle Einführung der Stammesvollversammlung angestrebt werden soll.
Die Stammesvollversammlung soll in besonderer Weise der Kindermitbestimmung Rechnung tragen.
BdP
Im BdP ist die Stammesvollversammlung, auch Stammesversammlung genannt, das Gremium, das die Stammesführung sowie andere Ämter im Stamm, wie Schatzmeister etc., wählt. Außerdem werden von ihr die Stammesdelegierten für die Landesdelegiertenversammlung (LDV) gewählt. Dazu muss die Stammesvollversammlung natürlich beschlussfähig (1/3 der Stammesmitglieder anwesend) sein.