Diözesanleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2006, 16:24 Uhr
Auf Diözesanebene der DPSG gibt es einen Vorstand der aus drei gleichberechtigten Personen besteht. Diese sind
* die Vorsitzende, * der Vorsitzende, * der Kurat.
Vorstandsmitglieder werden von der Diözesanversammlung geheim auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Vorstände ernennen die Referenten der einzelnen Stufen und Ämter und vertreten ihre Diözese in der Bundesversammlung.
In der DPSG
DL ist ein Abkürzung für die Diözesanleitung bzw. den Diözesanvorstand. Diese setzt sich aus den 2 Vorständen (weiblich + männlich) und dem Kuraten zusammen.