Stufenkonferenz

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Stufenkonferenz in der DPSG

Mindestens einmal im Jahr ist für jede Altersstufe (Wölflinge, Jungpfadfinder, Pfadfinder, Rover) eine Stufekonferenz auf jeder Ebene der DPSG abzuhalten.

auf Bezirksebene

Der Bezirksvorstand oder die Stufenleitung lädt zur Stufenkonferenz ein. Die Leitung der Konferenz hat die Stufenleitung.

Inhalt

Strukturdiagramm zur veranschaulichung der Ebenen

Die Bezirksstufenkonferenz hat folgende Aufgaben:

  • die Weiterbildung der Mitglieder dieser Konferenzen in Fragen der Pädagogik und pfadfinderischer Jugendarbeit
  • die Erarbeitung von Modellen und die Koordinierung der Arbeit der Gruppen;
  • die Wahl der Delegierten für die Bezirksversammlung. Die Wahl gilt für ein Jahr.

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt auf der Bezirksstufenkonferenz sind:

  • ein Mitglied des Bezirksvorstandes
  • die Bezirksstufenleitung der jeweiligen Altersstufe
  • die Sprecher/innen der Leitungsteams der Meuten, Trupps oder Runden der jeweiligen Altersstufe
  • bis zu zwei Mitglieder des Bezirksarbeitskreises der jeweiligen Altersstufe
  • speziell für die Roverstufe: ein/e Sprecher/in jeder Roverrunde im Bezirk.

Beratende Mitglieder

Beratende Mitglieder sind:

  • Der Bezirksvorstand
  • Mitglieder der Leitungsteams der Meuten, Trupps oder Runden der jeweiligen Altersstufe
  • Stufenleitung des Diözesanverbandes
  • Mitglieder des Bezirksarbeitskreises

auf Diözesanebene

Der Diözesanvorstand oder die Stufenleitung lädt zur Stufenkonferenz ein. Die Leitung der Konferenz hat die Stufenleitung.

Inhalt

  • Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
  • die Beschäftigung mit Fragen der Einführung, Ausbildung und Begleitung von Leiterinnen und Leitern
  • die Erarbeitung von Modellunternehmungen
  • die Beratung über Diözesanunternehmungen der Altersstufen
  • die Wahl der Delegierten für die Diözesanversammlung, sie gilt für ein Jahr.
  • das Vorschlagsrecht für die Berufung der Diözesanstufenleitung.

Stimmberechtigte

Auf der Diözesanstufenkonferenz sind stimmberechtigt:

  • ein Mitglied des Diözesanvorstandes
  • die Diözesanstufenleitung der jeweiligen Altersstufe
  • bis zu zwei Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der jeweiligen Altersstufe
  • die Bezirksstufenleitungen der jeweiligen Altersstufen (falls die Diözese in Bezirke unterteilt ist / ansonsten die Leitungsteams der Stufen, bzw Roverrundensprecher)
  • bei Vakanz der Bezirksstufenleitung jeweils eine gewählte Delegierte / ein gewählter Delegierter der Bezirkskonferenz.

Beratende Mitglieder

Auf der Diözesanstufenkonferenz haben eine beratende Stimme:

  • der Diözesanvorstand
  • Stufenleitung des Verbandes
  • die übrigen Mitglieder des Diözesanarbeitskreises
  • falls sich der Diözesanverband nur in Stämme gliedert, nehmen die weiteren Mitglieder der Leitungsteams jeweiligen Altersstufe teil.

auf Bundesebene

Inhalt

  • die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation junger Menschen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, die die Lebensperspektiven junger Menschen beeinflussen
  • die Weiterentwicklung des Verständnisses pfadfinderischer Erziehung
  • die Beratung der inhaltlichen und methodischen Fragen der jeweiligen Altersstufe
  • die Beratung und Beschlussfassung zur Konzeption der WoodbadgeKurse der jeweiligen Stufe im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbilundgskonzeptes
  • die Beratung des Bundesvorstandes in Fragen der Verbandszeitschriften
  • die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung, sie gilt für ein Jahr

Stimmberechtigte

Stimmberechtigt in der Bundeskonferenz sind:

  • ein Mitglied des Bundesvorstandes
  • die Bundesstufenleitung in der jeweiligen Altersstufe
  • die Diözesanstufenleitungen der jeweiligen Altersstufe
  • bis zu zwei Mitglieder des Bundesarbeitskreises der Altersstufe

Beratende Mitglieder

Beratende Mitglieder:

  • Bundesvorstand
  • Fachreferenten und Fachreferentinnen
  • hauptberufliche Referent/in der Bundesleitung